Einkaufs, Verkaufs und Lieferbedingungen



§1

Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen mit verlängertem Eigentumsvorbehalt (z.B.: Bei Weiterverkauf der Ware an Dritte).

§2

Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, sofern nicht anderweitig ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder der Auftrag ohne schriftliche Bestätigung ausgeführt worden ist. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie in unserer §1 schriftlichen Bestätigung enthalten sind oder zusätzlich schriftlich bestätigt sind.

§3

Die Preise ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, die wir in der Auftragsbestätigung gesondert auswerfen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Preise verstehen sich, wenn nicht anderweitige Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind, ab Werk ausschließlich Verpackung. Im Falle der Veränderung der gesetzlichen Umsatzsteuer ändern sich die Preise im Ausmaß der Veränderung. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.

§4

Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Käufer mit der Maßgabe vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, das die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzende Nachfrist auf 4 Wochen festgelegt wird, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Die Lieferzeit beginnt am Tage der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse in unseren Geschäftsräumen oder bei Unterlieferanten wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder anderer unverschuldeter Verzögerungen in der Fertigstellung.

§5

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Geschäftsräume verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.

§6

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche (insbesondere Folgeschäden und sonstige entstandene Kosten) Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistung nach §§ 437, 438 BGB deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte, sie beträgt zwei Jahre auf Neuware und ein Jahr auf Gebrauchtwaren, nach einem Jahr tritt die Beweislastumkehr ein.
Der mangelbehaftette Gegenstand ist an uns zu liefern, bei verbauten Gegenständen im von uns verbauten Zustand.
Sie beginnt mit dem Datum des Gefahrüberganges (§5) und bei von uns übernommener Aufstellung mit deren Vollendung. Ein Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von 2 Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Dies gilt, obwohl der Gefahrenübergang sich bereits bei Übernahme an die den Transport ausführende Person vollzieht oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Im Übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns kostenfrei anzuliefern. Ein Verstoß gegen Verpflichtungen schließt -soweit zulässig- jedwede Gewährleistungsansprüche aus.

Schlägt die Nachbesserung (mehrfache Nachbesserung ist statthaft) oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Gebrauchsgegenstände, die unter Ausschluss jeder Gewährleistung geliefert werden.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden), besteht nicht.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für natürliche Abnutzung und bei Diamantwerkzeugen außerdem nur, wenn nicht mehr als 20% des Diamantbelags verbraucht sind.

§7

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

Die Ware bleibt unser Eigentum. Erarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmässig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzuge ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns ist - soweit nicht das Abtretungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.

§8

Zahlungen sind an uns zu leisten. Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wird, ist der Kaufpreis zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse.

Lohnarbeiten sind nach Rechnungseingang sofort netto zahlbar. Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Die Ablehnung von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor.

Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers legen wir fest, welche Forderungen durch Zahlung des Käufers erfüllt sind.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§9

Soweit von uns hergestellte Werkzeuge/Geräte/Maschinen/sonstige Gegenstände auf vom Käufer beigestellte Maschinen und Geräten aufgebaut werden sowie auch sonst obliegt es dem Käufer, den Arbeitsbereich der von uns gelieferten Geräte gemäß den Unfallverhütungsvorschriften so abzusichern, das dem Bedienungspersonal kein Schaden zugefügt werden kann.

§10

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hüllhorst Gerichtsstand für Kunden, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind, ist das Amtsgericht Lübbecke, bei Streitwerten über 2.500,- EUR das Landgericht Bielefeld. Vorstehende Bedingungen sind für unsere Lieferungen bindend, auch wenn von den Käufern andere Bedingungen gefordert werden, es sei denn, diese Forderungen sind von uns besonders schriftlich anerkannt worden.

§11

Bei Wareneinkäufen gelten nur unsere Einkaufsbedingungen, Erfüllungsort für Lieferungen ist Hüllhorst Gerichtsstand für alle Lieferanten, egal ob Sie Kaufleute, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind, ist das Amtsgericht Lübbecke, bei Streitwerten über 2.500,- EUR das Landgericht Bielefeld. Vorstehende Bedingungen sind für unsere Lieferanten bindend, auch wenn von den Lieferanten andere Bedingungen gefordert oder bestätigt werden, es sei denn, diese Bedingungen bzw. Forderungen sind von uns besonders schriftlich anerkannt worden.

§12

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über
die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der
Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf Ihre Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

Stornierungen (Rücktritt vom Kauf nach der 14tägigen Rücktrittszeit) müssen von uns erst akzeptiert und genehmigt werden außerdem wird eine Entschädigung (für entgangenen Gewinn) von 10% des Kaufpreises fällig.

Bei Anzahlungen oder Vorabzahlungen wird die Entschädigung vom Rückzahlungsbetrag einbehalten.

Die Entschädigung (für entgangenen Gewinn) beinhaltet nicht eventuelle Wertminderungen bei benutzten Artikeln, die Wertminderung wird gesondert bewertet und in Abzug gebracht (bzw. berechnet).

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


§13

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§14

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller gilt ansonsten das Recht der Bundesrepublik Deutschland.